Seit dem 24. November 2005 ist jeder Hersteller und Importeur von elektronischen Geräten in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Verantwortung für den Umgang mit Elektronikschrott zu übernehmen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 und § 16 Abs. 2 ElektroG muss sich jeder Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, bevor er Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt. In der Registrierung müssen die Marke, die Firma, der Firmensitz, die Anschrift und der Name des Vertretungsberechtigten enthalten sein. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller eine Registrierungsnummer, die er im schriftlichen Geschäftsverkehr zu führen hat.
Die NOVOTEC GmbH ist dieser Verpflichtung nachgekommen und mit folgenden Angaben registriert:
Firma: NOVOTEC Computer-Systeme GmbH
Ort der Niederlassung: Karlsruhe
Vertretungsberechtigte: Ludwig Bauer
Frank Hornemann
Josef Notheis
Marke: NOVOTEC Kategorie: 9 = Überwachungs- und Kontrollsysteme
Geräteart: Überwachungs- und Kontrollsysteme für ausschließlich gewerbliche Nutzung Gültig ab: 24..11.2005
Registrierungsnummer: WEEE-Reg.-Nr. DE 86136959
Die Daten aller registrierten Unternehmen werden gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 ElektroG auf den Internetseiten der Stiftung Elektro-Altgeräte Register veröffentlicht.