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Tanken mit System - Kontrolliert Kosten sparen

Im März 2019 hat das Regierungspräsidium Tübingen darüber informiert, dass in Kürze die Eichgebühren steigen werden.

Der Bundesrat hat am 15.03.2019 die Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und damit eine Erhöhung der Eichgebühren beschlossen. In einem ersten Schritt sollen die Eichgebühren im Durchschnitt um 9,8% angehoben werden, ab dem 1.1.2021 nochmals um durchschnittlich 6,8%.

Zur Begründung der Erhöhung wird Folgendes mitgeteilt:

Aufgrund der Neustrukturierung des Mess- und Eichgesetzes wurde im Jahr 2015 die Mess- und Eichgebührenverordnung geschaffen, mit der die bisher geltende Eichkostenverordnung abgelöst wurde. Die Gebührensätze für die Vornahme individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen müssen regelmäßig und zeitnah an aktuelle Kostenentwicklungen angepasst werden. Basis der im Jahre 2015 geregelten Gebührensätze sind Gebührenberechnungen aufgrund konkreter bzw. anhand von Tarifsteigerungen und Inflationsraten ermittelter Personal- und Sachkostendaten der Jahre 2012 bis 2017. Daher muss nun eine Anpassung der Gebührensätze für die Jahre 2019 bis 2023 erfolgen.

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